Shellac Sysi Cosmetics - hochwertige Shellacke Vegan und Tierversuchs-frei

AGB

1. Unsere Preise verstehen sich in EURO netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise. 2. Die Lieferung erfolgt per Vorauskasse oder per Nachnahme. . Die Versandkosten richten sich nach dem Lieferumfang. 

3. Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen und dergleichen, welche auf die Abwicklung des Kontraktes einwirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die betreffende Zeitdauer hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. 

4. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Reklamationen sind unverzüglich innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Haftung des Verkäufers, aus welchem Grund auch immer, ist beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises. Eine begonnene Ver- und Bearbeitung der Ware bedeutet bereits Verzicht auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art. Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft kann der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung nicht beanspruchen. Jede Teillieferung ist ein selbständiges Geschäft. Auch in den Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis zu den vereinbarten Terminen zu halten, vorbehaltlich späterer Regelungen der Differenz. Gewährleistung für eventuell versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Probe oder nach Muster verkauft worden ist. 

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, diese Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegenden Forderungen aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. 

6. Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsbedingungen befreit den Verkäufer von allen Lieferungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen mit dem Käufer geschlossenen Vertrag. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen verlangen. 

7. Wenn der Käufer mit der Zahlung einer Lieferung aus diesem oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, alle zwischen den Parteien noch schwebenden unerfüllten Kontrakte binnen einer Woche für Rechnung des Säumigen verkaufen zu lassen. Die Ausübung dieses Rechtes des Verkäufers setzt entsprechende Androhung im Mahnschreiben voraus. 

8. Weitergehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art, sind nur in der Art verbindlich, wie sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.

 9. Durch diese Vertragsbedingungen werden alle eventuellen Bedingungen des Käufers aufgehoben. 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Stuttgart.

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